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BFSG
Aktuelle Informationen
BFSG – das BarriereFreiheitsStärkungsGesetz. Eine möglichst beste Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Handycap am (geschäftlichen) Alltag soll mit diesem Gesetz unterstützt bzw. erreicht werden. Produkte und Leistungen müssen deshalb passend ergänzt und angeglichen werden. Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen, kognitiven Einschränkungen haben das gleiche Recht auf Teilnahme am Alltag, wie alle anderen Personen auch. Und das ist gut.
„Alte Wege öffnen keine neuen Türen“
Ja. Das bereitet Arbeit. Immer wieder. Und macht das Leben doch besser. 😉
BFSG-Anforderungen
„Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen…“
Ziel: Accessibility
Auf Deutsch: Barrierefreiheit oder Zugänglichkeit. Das Ziel ist die Gestaltung / die Publikation von digitalen Inhalten – das sind Internetpräsenzen, Webseiten, Apps und weiterer Software sowie auch von physischen Produkten eben so erfolgt, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Das BarriereFreiheitsStärkungsGesetz – BFSG – ist seit dem 28. 06. 2025 rechtskräftig
Digitale Barrierefreiheit
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, nun auch digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Dazu zählen
– E-Commerce-Angebote
– Online-Shops
– Buchungs- und Bestellmöglichkeiten
– Internetpräsenzen / Websites / Apps mit Angeboten
— zur Kontaktaufnahme
— zur Terminvereinbarung
— für Mitgliedschaften
– digitale Hardware-Produkte
— Computer / Tablets / Smartphones
— Router / TV-Geräte
— Automaten / Ticket- / Geld- etc.
— Infoterminals
Fazit: Alle digitalen Produkte und Angebote sollen / müssen bestmöglich* für alle Menschen zugänglich und bedienbar sein. Ist die grundsätzliche Intention einer Internetpräsenz – neben reiner Information – die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter über z.B. eine genannte Telefonnummer bzw. E-Mail… dient diese Präsenz zur Geschäftsanbahnung – BFSG-Vorgaben sind somit umzusetzen.
> BFSG Gesetzestext
> BFSG Info Bundesregierung
Aus diesem Grund achte ich für meine Kundinnen und Kunden *bestmöglichst auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Gut, ich bin kein RA, erteile keine Rechtsberatung und bin auch nicht verpflichtet, diese Leistungen und Arbeiten zu übernehmen. Dennoch: Diese Arbeiten sind ein wichtiger Bestandteil für die umfassende, ja ganzheitliche Betreuung und Realisation im Bereich Marketing und Werbung – hier speziell der Arbeitsbereich Internetpräsenzen.
Die Konzepte heben sich nicht allein durch gute Ideen und das Design ab – sie sind realisierbar. Absichtlich biete ich damit einen Unterschied zu anderen Anbietern und letztlich ist es auch die Empathie für die Produkte, die Leistungen … und vor Allem für die Zielgruppen. Folgerichtig gehört es dazu, meine Kundinnen und Kunden vor „böser Konkurrenz“ zu schützen und *bestmöglichst Angriffspunkte, ja auch Fehler zu vermeiden.
Aktuell. Was ist neu? Was hat sich geändert?
Was können wir tun? Was müssen wir ändern?
≥2.500€
ø Kosten pro Abmahnung
bei einem Streitwert von 20.000 €
Gebühren bei aussergerichtlicher Einigung
> Anwaltskostenrechner
*“Bestmöglich“ – bedeutet nach Stand der z.Z. angebotenen technischen Möglichkeiten sowie dem bezahlbaren Aufwand.
Die o.g. Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, enthalten lediglich Empfehlungen und sind keine Rechtsberatung.
